FG Münster - Urteil vom 20.07.2011
7 K 77/11 StB
Normen:
StBerG § 46 Abs 2 Nr 1;

Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Rechtsreferendar mit dem Beruf des Steuerberaters

FG Münster, Urteil vom 20.07.2011 - Aktenzeichen 7 K 77/11 StB

DRsp Nr. 2011/19157

Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Rechtsreferendar mit dem Beruf des Steuerberaters

Wesentlich für die Arbeitnehmertätigkeit i.S.d. StBerG ist, dass der Arbeitnehmer in der Regel zeitlich und örtlich so gebunden ist, dass er in Folge der ihm vorgegebenen Gestaltung seiner Arbeit Aufgaben außerhalb seines Arbeitsverhältnisses nicht mehr ohne Rücksichtnahme auf die Verpflichtung aus diesem Verhältnis vornehmen kann. Eine Rechtsreferendartätigkeit erfüllt die Anforderungen an eine Arbeitnehmertätigkeit im vorgenannten Sinn.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs 2 Nr 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Tätigkeit als Rechtsreferendar mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar ist.