I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) blieb im Termin vom 22. Februar 2006 zur Versteigerung des in der Gemarkung X gelegenen und 31 080 qm großen Grundstücks Flurstück 34 bei einem durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 700.001 EUR Meistbietende. Bestehen blieb lediglich ein mit 500 EUR bewertetes dingliches Recht. Der Zuschlag erfolgte am 23. März 2006. Das Verfahren war seit 1998 anhängig.
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