1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) eine Honorarforderung zu Recht der Umsatzsteuer unterworfen hat.
Der Kläger ist als Ingenieur und im Bereich Vermietung und Verpachtung unternehmerisch tätig. Seine Umsätze versteuert er nach vereinnahmten Entgelten.
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