BFH vom 05.05.1994
VI R 91/93

Verfahren bei Streit über Lohnsteuer-Anrechnung

BFH, vom 05.05.1994 - Aktenzeichen VI R 91/93

DRsp Nr. 1997/8549

Verfahren bei Streit über Lohnsteuer-Anrechnung

Das Begehren eines Arbeitnehmers, die einbehaltene und auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuer antragsgemäß auf die festgesetzte Einkommensteuer anzurechnen, ist als Antrag auf Erlaß eines Abrechnungsbescheids i.S.d. § 218 Abs. 2 AO zu werten. In diesem Verfahren besteht keine Bindung an eine zuvor erlassene Anrechnungsverfügung.

Für die Praxis:

Der Streit über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen (z.B. Lohnsteuer, anzurechnende Körperschaftsteuer) kann somit nicht im Verfahren gegen den Anrechnungsbescheid ausgetragen werden. Das Finanzamt muß vielmehr einen Abrechnungsbescheid erlassen, der dann Gegenstand eines gesonderten Verfahrens wird.