I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 4757/01, ob der Antragsgegner (das Finanzamt -FA-) zu Recht die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (EE) vom 25. November 1994 abgelehnt und die Antragsteller zu 1. und 2. nicht zum Einspruchsverfahren wegen Feststellung 1990 hinzugezogen hat.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die EE vom 1. Oktober 2001 (Anlage K 9 zum Schriftsatz vom 25. Februar 2002 zu Az. 13 K 4757/01), die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragsteller beantragen,
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