1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 27.05.2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.084,55 € festgesetzt.
4. Die Revision wird zugelassen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Summenbeitragsbescheids für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge in Fällen, in denen die Beschäftigten die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wegen Urlaubs, Feiertagen oder Krankheit tatsächlich nicht geleistet haben, aber Anspruch auf die Zuschläge hatten.
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