Die Beteiligten streiten um die Fragen, ob der Beklagte die Aufrechnungsmöglichkeit mit Vorsteuerguthaben der späteren Insolvenzschuldnerin in anfechtbarer Weise erlangt hat und in welcher verfahrensrechtlichen Weise der ggf. bestehende Erstattungsanspruch der Insolvenzverwalterin geltend zu machen ist.
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