Mit Bescheid vom 27. November 1996 erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) Einkommensteuerbeträge und Nebenabgaben in Höhe von insgesamt ... DM aus persönlichen Billigkeitsgründen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Jahren 1982 bis 1986 (Streitjahre) als selbständiger Unternehmer tätig. Seine Ehefrau betrieb während dieser Zeit ein Einzelhandelsgeschäft. Aus diesen Tätigkeiten resultierten im November 1996 Umsatzsteuerrückstände (einschließlich Nebenabgaben) in Höhe von insgesamt ... DM. Außerdem bestanden Einkommensteuerrückstände der Eheleute.
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