BFH, Beschluß vom 30.06.1999 - Aktenzeichen XI B 66/98
DRsp Nr. 1999/8719
Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze
1. Verstöße gegen die Denkgesetze sind revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen. Sie begründen allenfalls materielle Rechtsfehler, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2FGO nicht zur Zulassung der Revision führen können.2. Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, die die Entscheidung jeder für sich alleine tragen, so muss sich die Beschwerde gegen jeden der Gründe wenden.