BFH, Beschluß vom 20.01.2000 - Aktenzeichen X R 62/99
DRsp Nr. 2000/2703
Verfahrenslöschung in den Registern
Kann ein dem BFH vom FG vorgelegtes Schreiben mangels eindeutiger Willensbekundung nicht als Rechtsmittel gewertet werden, und wäre ein Rechtsmittel aus verschiedenen Gründen als unzulässig zu verwerfen, erscheint es im Kosteninteresse der Kl. angezeigt, das Verfahren in den Registern zu löschen.