BFH - Beschluß vom 20.01.2000
X R 62/99
Normen:
FGO § 72 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 745

Verfahrenslöschung in den Registern

BFH, Beschluß vom 20.01.2000 - Aktenzeichen X R 62/99

DRsp Nr. 2000/2703

Verfahrenslöschung in den Registern

Kann ein dem BFH vom FG vorgelegtes Schreiben mangels eindeutiger Willensbekundung nicht als Rechtsmittel gewertet werden, und wäre ein Rechtsmittel aus verschiedenen Gründen als unzulässig zu verwerfen, erscheint es im Kosteninteresse der Kl. angezeigt, das Verfahren in den Registern zu löschen.

Normenkette:

FGO § 72 ;

Gründe: