Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erließ nach einer Steuerfahndungsprüfung am 7. April 1989 geänderte Gewinnfeststellungsbescheide für die Jahre 1979 bis 1985 gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin). Diese legte dagegen Einsprüche ein. Die Einsprüche wurden mit Einspruchsentscheidung vom 2. Januar 1990 zurückgewiesen.
Auf die Klage hat das Finanzgericht (FG) die Gewinne teilweise herabgesetzt. Eine Revision hat es nicht zugelassen.
Die Klägerin hat Revision eingelegt und verschiedene Verfahrensmängel geltend gemacht. Das Gericht sei voreingenommen gewesen. Die Gegenseite sei begünstigt und eigener Vortrag nicht berücksichtigt worden.
Die Klägerin beantragt, das FG-Urteil abzuändern.
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