1. Zu den Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Übergehen von Beweisanträgen.2. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs.3. Die Rüge, bei der Vorentscheidung habe ein Richter mitgewirkt, der wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war, ist nicht mit der NZB geltend zu machen. Das gilt auch für die Rüge, das vorinstanzliche Gericht sei bei seiner Entscheidung nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen.