BFH vom 14.02.2002
I R 113/00
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 1 §§ 78 96 119 Nrn. 1 2 3 § 115 Abs. 3 S. 3 § 116 ;

Verfahrensmängel

BFH, vom 14.02.2002 - Aktenzeichen I R 113/00

DRsp Nr. 2002/14637

Verfahrensmängel

1. Zu den Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung durch Übergehen von Beweisanträgen. 2. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs. 3. Die Rüge, bei der Vorentscheidung habe ein Richter mitgewirkt, der wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war, ist nicht mit der NZB geltend zu machen. Das gilt auch für die Rüge, das vorinstanzliche Gericht sei bei seiner Entscheidung nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 S. 1 §§ 78 96 119 Nrn. 1 2 3 § 115 Abs. 3 S. 3 § 116 ;