BFH - Beschluss vom 09.01.2006
XI B 25/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1106
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 26.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen V 334/2003

Verfahrensmangel - vorweggenommene Beweiswürdigung

BFH, Beschluss vom 09.01.2006 - Aktenzeichen XI B 25/05

DRsp Nr. 2006/7932

Verfahrensmangel - vorweggenommene Beweiswürdigung

1. Verfahrensmängel i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt.2. Es verstößt gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn das FG erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten, es sei denn, das entscheidungserhebliche Beweisangebot wäre schlechterdings untauglich, unerreichbar oder unzulässig.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: