Verfahrensmangel; Ablehnung von Wiedereinsetzung durch FA
BFH, Beschluß vom 24.05.2002 - Aktenzeichen VII B 242/01
DRsp Nr. 2002/10127
Verfahrensmangel; Ablehnung von Wiedereinsetzung durch FA
Die Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist durch das FA kann keinen Verfahrensmangel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO bezeichnen, da darunter nur Mängel fallen, die dem Verfahren des FG - nicht aber des FA - anhaften.