I. Die Beteiligten streiten über die steuerrechtliche Behandlung einer Gewinntantieme.
Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Stammkapital in den Streitjahren (1989 bis 1991) zu je 50 v.H. von X und Y gehalten wurde. X und Y waren zugleich Geschäftsführer der Klägerin. Außerdem beschäftigte die Klägerin zwei Prokuristen, nämlich R und G.
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