BFH vom 09.03.1994
II R 41/92

Verfahrensmangel durch Richterwechsel

BFH, vom 09.03.1994 - Aktenzeichen II R 41/92

DRsp Nr. 1997/8591

Verfahrensmangel durch Richterwechsel

Bei mündlicher Verhandlung an mehreren Sitzungstagen ist ein Richterwechsel nach Vertagung einer mündlichen Verhandlung unschädlich. Das gilt jedoch nicht für den Fall der Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung, wenn sich ein und dieselbe mündliche Verhandlung über mehrere Verhandlungstage (Sitzungstage) hinzieht.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatten an den mündlichen Verhandlungen unterschiedliche ehrenamtliche Richter teilgenommen. Macht der Kläger die Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung geltend, muß er die anhand konkreter Tatsachen nachweisen.