BFH - Beschluss vom 27.06.2002
VII B 282/01
Normen:
AO § 110 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren

BFH, Beschluss vom 27.06.2002 - Aktenzeichen VII B 282/01

DRsp Nr. 2002/12735

Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren

Es stellt keinen Verfahrensmangel dar, auf dem das Urteil des FG beruhen kann, wenn die Verwaltungsbehörde zu Unrecht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist versagt und das FG eine deswegen erhobene Anfechtungsklage ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen VA als unbegründet abweist (Anschluss an Senats-Urt. v. 11.10.1977 - VII R 73/94, BStBl II 1978, 154 und v. 24.07.1984 - VII R 122/80, BStBl II 1984, 791).

Normenkette:

AO § 110 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: