Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren
BFH, Beschluss vom 27.06.2002 - Aktenzeichen VII B 282/01
DRsp Nr. 2002/12735
Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im Einspruchsverfahren
Es stellt keinen Verfahrensmangel dar, auf dem das Urteil des FG beruhen kann, wenn die Verwaltungsbehörde zu Unrecht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist versagt und das FG eine deswegen erhobene Anfechtungsklage ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen VA als unbegründet abweist (Anschluss an Senats-Urt. v. 11.10.1977 - VII R 73/94, BStBl II 1978, 154 und v. 24.07.1984 - VII R 122/80, BStBl II 1984, 791).