BFH - Beschluss vom 13.03.2003
XI B 217/01
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 933

Verfahrensmangel; Klageabweisung statt Erledigungsfeststellung

BFH, Beschluss vom 13.03.2003 - Aktenzeichen XI B 217/01

DRsp Nr. 2003/8113

Verfahrensmangel; Klageabweisung statt Erledigungsfeststellung

Die Rüge, das FG habe eine Klage fehlerhaft als unzulässig abgewiesen statt deren Erledigung festzustellen, verlangt die schlüssige Darlegung, eine Erledigungserklärung abgegeben zu haben.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

1. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) änderte im Verlauf des Klageverfahrens die angefochtenen Bescheide 1989 und 1990 über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag und den Umsatzsteuerbescheid 1989. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) machte die Änderungsbescheide zum Gegenstand des Verfahrens gemäß § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16. Januar 2001 ergingen erneut Änderungsbescheide, vom 24. August 2001 (Gewerbesteuermessbetrag 1989 und 1990) bzw. vom 7. September 2001 (Umsatzsteuerbescheid 1989).