W, der Vater der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), gründete im Jahr ... eine AG. Diese wandelte er zum 1. Januar 1968 in eine KG um, wobei die Schwester der Klägerin, M, mit einem Kapitalanteil in Höhe von ... DM als Kommanditistin aufgenommen wurde. Zum 1. Januar 1978 wurde die KG dann in eine GmbH umgewandelt. Das Stammkapital in Höhe von ... DM wurde durch Umwandlung der Kapitalanteile an der KG in Geschäftsanteile erbracht. Auf W, dessen Kapitalkonto sich zum Umwandlungsstichtag auf ... DM belief, entfiel --neben offenen Rücklagen in Höhe von ... DM-- ein Stammkapitalanteil in Höhe von ... DM, auf M ein solcher in Höhe von ... DM sowie auf drei weitere ehemalige Kommanditisten in Höhe von jeweils ... DM. Neben dem gesamten Betriebsvermögen der KG wurden auch die betriebsnotwendigen Grundstücke in die GmbH eingebracht.
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