BFH, Beschluß vom 07.07.1999 - Aktenzeichen VIII R 81/91
DRsp Nr. 2002/2441
Verfahrensmangel, schlüssige Darlegung
1. Die zulassungsfreie Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels gem. § 116 Abs. 1FGO setzt voraus, dass der geltend gemachte Verfahrensmangel schlüssig gerügt wird. Der Kl. muss Tatsachen vortragen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S.v. § 116 Abs. 1FGO ergeben.2. Ein Verfahrensmangel ist nicht schlüssig dargelegt, wenn lediglich vorgetragen wird, das Urteil sei erst nach Ablauf von 5 Monaten zugestellt worden.