Der Beklagte und Revisionsbeklagte (die Oberfinanzdirektion) hat die Bestellung des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) als Steuerberater wegen Vermögensverfalls widerrufen. Hiergegen richtet sich die Klage, die das Finanzgericht (FG) aufgrund mündlicher Verhandlung abgewiesen hat. Zu der mündlichen Verhandlung war weder der Kläger noch sein Prozeßbevollmächtigter erschienen.
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