Verfahrensmangel; Versagung des rechtlichen Gehörs
BFH, Beschluß vom 27.05.1999 - Aktenzeichen V B 167/98
DRsp Nr. 1999/8495
Verfahrensmangel; Versagung des rechtlichen Gehörs
1. Hat ein Kl. Gelegenheit, die von ihm für entscheidungserheblich gehaltenen Gesichtspunkte in sachlicher und rechtlicher Hinsicht vorzutragen, scheidet eine Versagung rechtlichen Gehörs aus.2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet kein Rechtsgespräch mit dem Gericht.3. Ob das FG bei der Gesamtwürdigung des Sachverhalts die maßgebenden Rechtsgrundsätze zutreffend berücksichtigt hat, betrifft den geltend gemachten Verfahrensmangel nicht.