FG München, vom 01.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 175/09
Verfahrensmangel wegen fehlender hinreichender Begründung hinsichtlich der Wirksamkeit einer Schätzung des Finanzamtes; Überzeugungsbildung eines Gerichtes trotz fehlender ausdrücklicher Auseinandersetzung mit bestimmten Akteninhalten
BFH, Beschluss vom 10.06.2010 - Aktenzeichen IX B 202/09
DRsp Nr. 2010/14101
Verfahrensmangel wegen fehlender hinreichender Begründung hinsichtlich der Wirksamkeit einer Schätzung des Finanzamtes; Überzeugungsbildung eines Gerichtes trotz fehlender ausdrücklicher Auseinandersetzung mit bestimmten Akteninhalten
1. NV: Ein Mangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO liegt insbesondere dann nicht vor, wenn im Urteil Gründe übergangen werden, die das FG tatsächlich nicht bedacht hat.2. NV: § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebietet nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern.