I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtsfolgen einer Gewinnausschüttung.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer in den Streitjahren (1995 und 1997) R war. An ihrem Unternehmen waren mehrere stille Gesellschafter beteiligt.
Die Klägerin schüttete im Jahr 1997 für das Jahr 1995 zunächst 100 000 DM aus. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte diese Ausschüttung in einem Körperschaftsteuerbescheid 1995, in dem er gemäß § 27 des Körperschaftsteuergesetzes 1996 (KStG 1996) eine entsprechende Ausschüttungsbelastung herstellte. Der Bescheid erging gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
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