BFH vom 17.01.1994
VIII B 97/93

Verfahrensrecht; Bedingt eingelegte Rechtsmittel (§ 116 FGO)

BFH, vom 17.01.1994 - Aktenzeichen VIII B 97/93

DRsp Nr. 1997/8632

Verfahrensrecht; Bedingt eingelegte Rechtsmittel (§ 116 FGO)

Eine neben der Revision vorsorglich eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ist zwar wirksam erhoben, jedoch schon als bedingt eingelegtes Rechtsmittel unzulässig. Zudem kann die Rüge, daß das FG-Urteil einen wesentlichen Punkt der Klagebegründung übergangen habe, nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, sondern nur im Verfahren der zulassungsfreien Revision geprüft werden.