BFH vom 02.03.1994
I B 219/93

Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

BFH, vom 02.03.1994 - Aktenzeichen I B 219/93

DRsp Nr. 1997/8596

Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung der Sachaufklärungspflicht i.S. des § 76 Abs. 1 FGO geltend gemacht, ist anzugeben: - welche Tatfrage aufklärungsbedürftig war, - welche Beweise zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben habe, - warum der Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt habe, - warum die Beweiserhebung sich jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung als erforderlich hätte aufdrängen müssen, - inwieweit die als Unterlassung gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können.