Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
BFH, vom 02.03.1994 - Aktenzeichen I B 219/93
DRsp Nr. 1997/8596
Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Wird in einer Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung der Sachaufklärungspflicht i.S. des § 76 Abs. 1FGO geltend gemacht, ist anzugeben:- welche Tatfrage aufklärungsbedürftig war,- welche Beweise zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben habe,- warum der Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt habe,- warum die Beweiserhebung sich jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung als erforderlich hätte aufdrängen müssen,- inwieweit die als Unterlassung gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können.