BFH vom 24.02.1994
VI R 2/94

Verfahrensrecht; Revision wegen Einzelrichterentscheidung (§ 116 FGO)

BFH, vom 24.02.1994 - Aktenzeichen VI R 2/94

DRsp Nr. 1997/8601

Verfahrensrecht; Revision wegen Einzelrichterentscheidung (§ 116 FGO)

Wird als Besetzungsrüge lediglich geltend gemacht, für eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Einzelrichter sehe die Finanzgerichtsordnung keine Regelung vor, so ist die Revision nicht zulässig.

Für die Praxis:

Der BFH erklärt süffisant, er brauche nicht dazu Stellung zu nehmen, auf welche Gründe eine Besetzungsrüge bei Entscheidung durch den Einzelrichter sehr wohl gestützt werden könnte; denn im Streitfall habe man sich lediglich darauf berufen, daß es für einen Übertragungsbeschluß keine Rechtsgrundlage gegeben habe. Dabei wurde jedoch übersehen, daß durch das FGO -Änderungsgesetz § 6 FGO ab 1.1.1993 entsprechend geändert worden sei.