BFH vom 02.02.1994
I R 73/93

Verfahrensrecht; Stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mittels Treuhänder

BFH, vom 02.02.1994 - Aktenzeichen I R 73/93

DRsp Nr. 1997/8621

Verfahrensrecht; Stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mittels Treuhänder

Bei stiller Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mittels Treuhänder sind grundsätzlich zwei Feststellungsverfahren erforderlich. In dem "ersten" Feststellungsverfahren wird festgestellt, wie die Einkünfte auf die Kapitalgesellschaft und den Treuhänder aufzuteilen sind. In einem "zweiten" Verfahren wird der für den Treuhänder festgestellte Einkünfteanteil auf die Treugeber aufgeteilt. Der in dem "ersten" Verfahren ergehende Feststellungsbescheid hat Bindungswirkung gemäß § 182 Abs. 1 AO 1977 für das "zweite" Verfahren.

Für die Praxis:

Wegen dieser verfahrensrechtlichen Aufteilung können in dem "ersten" Verfahren nur die Kapitalgesellschaft und der Treuhänder geltend machen, daß die Einkünfte ihrer Art und/oder Höhe nach unzutreffend festgestellt wurden.