Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 12. Dezember 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Mit Urteil vom 12.12.2018 hat das Thüringer LSG einen Anspruch des Klägers auf Neuberechnung der ihm gewährten Rente unter Berücksichtigung höherer Beitragszahlungen für verschiedene Zeiträume verneint.
Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat der Kläger Beschwerde beim
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