Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24.03.2021 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute und werden für das Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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