1. Wird geltend gemacht, das FG habe zu Unrecht durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin eine Verfahrensrüge, die zur Aufhebung der Vorentscheidung führen kann.2. Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung aufgrund unzutreffender Fristberechnung führt dazu, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheides zulässig ist.