BFH - Beschluss vom 08.04.2004
VII B 181/03
Normen:
FGO § 55 Abs. 2 § 56 Abs. 3 § 119 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1285
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 08.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 363/00

Verfahrensrüge; unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung

BFH, Beschluss vom 08.04.2004 - Aktenzeichen VII B 181/03

DRsp Nr. 2004/11940

Verfahrensrüge; unrichtig erteilte Rechtsbehelfsbelehrung

1. Wird geltend gemacht, das FG habe zu Unrecht durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin eine Verfahrensrüge, die zur Aufhebung der Vorentscheidung führen kann.2. Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung aufgrund unzutreffender Fristberechnung führt dazu, dass die Einlegung des Rechtsbehelfs noch innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bescheides zulässig ist.

Normenkette:

FGO § 55 Abs. 2 § 56 Abs. 3 § 119 Nr. 3 ;

Gründe: