I.
Die Beteiligten streiten über die zutreffende Gewinnfeststellung einer in 1996 aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Klage wurde von der Klägerin als ehemaliger Gesellschafterin der GbR erhoben. Zu dem Verfahren wurden die weiteren, ehemaligen Gesellschafterinnen der GbR - Sch. und B. - mit rechtskräftigem Beschluss des Berichterstatters vom 18.04.2005 notwendig beigeladen. Über das Vermögen der Beigeladenen Sch. wurde am 14.05.2004 das Insolvenzverfahren eröffnet.
II.
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