1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erfurt vom 21.12.2011 (Az. 34 F 59/11) wird abgeändert und der Verfahrenswert für das Verfahren vor dem Amtsgericht wird bis zum 11.05.2011 auf 12106,- € und nach dem Termin vom 11.05.2011 auf (12106,- € + 17273,27 € =) 29379,27 € festgesetzt.
Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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