Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf restlichen übertariflichen Urlaub aus dem Jahr 2019.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1. Dezember 2012 am Standort C-Stadt beschäftigt. Er arbeitet regelmäßig an fünf Arbeitstagen pro Woche.
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