I.
Gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt --HZA--) durch Abgabebescheid eine Milchabgabe festgesetzt worden, weil im Milchwirtschaftsjahr 2004/05 Milch an die Molkerei geliefert worden sei, die seinem Betrieb zuzurechnen sei, für deren Lieferung er jedoch nicht über eine Milchquote verfügt habe. Die dagegen erhobene Klage ist ohne Erfolg geblieben.
1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|