Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger (geb. 1932) ist von Beruf Rechtsanwalt und Notar, die Klägerin Psychotherapeutin. Der Kläger erzielte im Streitjahr positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Leibrenten von zusammen 1.391.614,- DM, die Klägerin positive Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit von 14.070,- DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|