A.
I.
1. Die Vorschriften über die Bewertung von Wirtschaftsgütern als Grundlage insbesondere der Vermögensbesteuerung sind im Bewertungsgesetz - BewG - vom 16. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1035) zusammengefaßt. Das Gesetz wurde nach verschiedenen Änderungen in neuer Fassung als Bewertungsgesetz 1965 - BewG 1965 - am 10. Dezember 1965 bekanntgemacht (BGBl. I S. 1862). Für das vorliegende Verfahren ist die im Jahre 1963 geltende Fassung maßgebend.
Das Bewertungsgesetz vom 16. Oktober 1934 unterscheidet vier Vermögensarten (§ 19): das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 26, 28-49), das Grundvermögen (§ 50), das Betriebsvermögen (§§ 54, 55) und die Wirtschaftsgüter des sonstigen Vermögens (§ 67).
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