Streitig ist, ob ein Erwerbsvorgang durch Anwachsung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, § 738 BGB) als Grundstücksschenkung unter Lebenden unter die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG fällt.
Der Kläger war zu 50 v.H. an einer aus ihm und seinem Bruder bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt. Das Gesellschaftsvermögen der GbR bestand im Wesentlichen aus vier Grundstücken, die in den Bezirken verschiedener Finanzämter liegen und die Gegenstand des hier streitigen Feststellungsbescheids sind.
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