Streitig ist die Höhe der Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf die Beiträge zur Basisversicherung.
Die Klägerin ist alleinstehend und als Ärztin nichtselbständig tätig. Ihr Bruttoarbeitslohn betrug im Streitjahr 2010 93.123 €. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert und erhält dafür einen steuerfreien Zuschuss ihres Arbeitgebers.
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