FG Düsseldorf, vom 14.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3633/07
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen auf als Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgestaltete Religionsgesellschaften sowie auf jüdische Kultusgemeinden; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für Stichtage bis zum 1. Januar 2007
BFH, Urteil vom 30.06.2010 - Aktenzeichen II R 12/09
DRsp Nr. 2010/14732
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen auf als Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgestaltete Religionsgesellschaften sowie auf jüdische Kultusgemeinden; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für Stichtage bis zum 1. Januar 2007
1. Die Beschränkung der Grundsteuerbefreiungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 4 Nr. 1GrStG auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig.2. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.