Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.
Die Kläger werden zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Steuerberater sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.
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