FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.02.2018
5 K 69/15
Normen:
EStG a.F. § 20 Abs. 6 S. 5; GG Art. 3;
Fundstellen:
DStRE 2019, 348
EFG 2018, 948

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Verlustausgleichs bei Verlusten aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 20 Abs. 6 S. 5 EStG a.F.; Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien mit Einkünften aus Kapitalvermögen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.02.2018 - Aktenzeichen 5 K 69/15

DRsp Nr. 2018/5770

Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Verlustausgleichs bei Verlusten aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 20 Abs. 6 S. 5 EStG a.F.; Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien mit Einkünften aus Kapitalvermögen

Stichwort: Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei Verlusten aus der Veräußerung von Aktien gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStGa.F. ist verfassungsgemäß.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG a.F. § 20 Abs. 6 S. 5; GG Art. 3;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Verrechnung von Verlusten aus dem Verkauf von Aktien mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden können.

Die Kläger werden zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Steuerberater sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.