FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 03.03.2000
3 K 61/96
Normen:
BewG 1991 § 27 ; BewG 1991 § 79 Abs. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 721

Verfassungsmäßigkeit der Festhaltung an den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 für die Einheitsbewertung des Grundvermögens

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 03.03.2000 - Aktenzeichen 3 K 61/96

DRsp Nr. 2002/3372

Verfassungsmäßigkeit der Festhaltung an den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 für die Einheitsbewertung des Grundvermögens

1. Die Gleichheitswidrigkeit bestimmter Auswirkungen des (noch) geltenden Bewertungsrechts führt nicht unmittelbar zu dessen Nichtanwendung. 2. Ausführungen zur Verfassungswidrigkeit der Beibehaltung der Einheitsbewertung des Grundvermögens nach den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 und der Unterlassung weiterer Hauptfeststellungen sowie zur Verschiebung der Wertverhältnisse zwischen verschiedenen Grundstücksgruppen gegenüber den Verhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt.

Normenkette:

BewG 1991 § 27 ; BewG 1991 § 79 Abs. 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Einheitswertfeststellung für ein neu erbautes Einfamilenhaus insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen.