Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; Verfahren der Aussetzung der Vollziehung; Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuer 1999
FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 6 V 71/01
DRsp Nr. 2002/4502
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; Verfahren der Aussetzung der Vollziehung; Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuer 1999
Anwendung der Fünftelregelung auf Veräußerungsgewinne i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1EStG : Es bestehen weder schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftelregelung (1/5-Regelung) des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 noch wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Übergangsregelung für in den Jahren 1999 und 2000 erzielte Veräußerungsgewinne i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1EStG zwingend geboten gewesen.