I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielt als Schreiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag für die Streitjahre 1994 und 1995 auf 1 804 DM bzw. 1 272 DM fest. Beide Festsetzungen beruhten allein auf dem Messbetrag nach dem Gewerbeertrag. Für den Kläger und seine Ehefrau ergaben sich in den Streitjahren die folgenden Besteuerungsgrundlagen und Steuerbeträge:
Streitjahr 1994 1995
Einkünfte aus Gewerbebetrieb Kläger 127 925 DM 113 418 DM
Gesamtbetrag der Einkünfte (Kläger und Ehefrau) 147 671 DM 135 187 DM
zu versteuerndes Einkommen 131 374 DM 117 790 DM
Einkommensteuer 32 886 DM 28 062 DM
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|