Streitig ist, ob die Erhebung von Grunderwerbsteuer für ein selbstgenutztes Eigenheim verfassungsgemäß ist.
Die Klägerin und ihr Ehemann erwarben mit notariellem Vertrag vom 1. September 2000 je zur Hälfte das Erbbaurecht an dem Grundstück mit der Flurstück Nr. ..., Z., in ... S. mit dem aufstehenden Einfamilienhaus, sonstigen wesentlichen Bestandteilen und Zubehör für 580.000 DM. Mit Bescheid vom 19. Februar 2001 hat der Beklagte gegen die Klägerin aus der hälftigen Gegenleistung Grunderwerbsteuer in Höhe von 12.221 DM festgesetzt.
Hiergegen wendet sich die Klägerin nach erfolglosem Vorverfahren mit vorliegender Klage.
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