1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der gegen B festgesetzten Hinterziehungszinsen zur Schenkung- und Erbschaftsteuer.
Der Kläger ist Alleinerbe der am xx.xx 2009 verstorbenen B.
Am xx.xx. 2000 verstarb C (künftig Erblasserin). Sie wurde unter anderem von B, der Nichte ihres vorverstorbenen Ehemannes, beerbt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|