Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2006 - Aktenzeichen 3 K 2331/01
DRsp Nr. 2006/20924
Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002
Gegen die Regelungen zur Mindestbesteuerung in § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bestehen bei Vorliegen sog. echter Verluste dann keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn dem Steuerpflichtigen trotz begrenzten Verlustausgleichs von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen zumindest das Existenzminimum verbleibt.
Streitig ist die Verfassungsmäßigkeit der mit dem Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 eingeführten Regelung des § 2 Abs. 3 S. 3 - 8 EStG.
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