FG Hessen - Beschluss vom 26.07.2010
8 V 938/10
Normen:
GewStG § 10a; GG Art. 3 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2011, 303

Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 10a Abs. 2 GewStG; Mindestbesteuerung; Liquidation; Nettoprinzip; Verlustausgleich; Übermaßbesteuerung; Verfassungsmäßigkeit

FG Hessen, Beschluss vom 26.07.2010 - Aktenzeichen 8 V 938/10

DRsp Nr. 2010/15557

Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 10a Abs. 2 GewStG; Mindestbesteuerung; Liquidation; Nettoprinzip; Verlustausgleich; Übermaßbesteuerung; Verfassungsmäßigkeit

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung nach § 10a Abs. 2 GewStG soweit die Streckung des Verlustausgleichs bei Liquidation der Gesellschaft zum völligen Ausschluss des Verlustausgleichs führt.

Normenkette:

GewStG § 10a; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Antragstellerin ist eine im Jahr 199... gegründete GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck im Erwerb, der Vermietung und Veräußerung von beweglichen Wirtschaftsgütern sowie der Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte besteht. Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens obliegen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der A-Beteiligungsges. mbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der A-GmbH in ..., an welcher die ... Bank AG zu 100 % beteiligt ist.

Die Antragstellerin hat am ... das Eigentum an einem Passagierflugzeug des ... Herstellers Z erworben und im Rahmen eines Operate-Leasing-Vertrages an die ... Fluggesellschaft Z-S.A.verleast.