FG Hamburg, Urteil vom 28.02.2000 - Aktenzeichen IV 179/99
DRsp Nr. 2001/1747
Verfassungsmäßigkeit der ökosteuer
Eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführten Stromsteuer bzw. der Erhöhung der Mineralölsteuer kann der private Endverbraucher, der nicht Steuerschuldner ist, mit einer Klage vor dem Finanzgericht nicht erreichen.